Hier gibt es eine Sony PSP für nur 250K Lose - Kein Fake! *Neu Gestartet*!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

ABC

abgemeldet
21 April 2006
3.851
444
Das ist das ultimative neue Spiel, bei dem du eine Sony PSP für nur 250K Lose kaufen kannst - Kein Fake!

Zur Seite:


Zocken weiterhin möglich!

smilies-1820.png
smilies-1821.png


Ich mache als Webmaster den Anfang!

Kaufe die Sony PSP für 250K Lose!! Du setzt dich dazu einfach auf unserer Webseite auf die Käuferliste, und bezahlst den Preis (Spieleinsatz). Sobald an einem Tag weniger wie 7 Käufer (6 oder weniger aber mindestens 1) sich finden, gewinnt jeniger, der als Längstes in der Käuferliste stand. Somit kannst du die PSP für nur 250 K Lose kaufen.





Teilnahmebedingung / AGB:

§1. Definition des Angebotes:
(1) Hierbei Handelt es sich um ein Kaufspiel, welches einem Gewinner die PSP von Sony für 250.000 Lose verkauft.

(2) Alle anderen Käufer verlieren ihren Einsatz, der hier im Spiel als Kaufsumme angegeben ist.

§2. Gewinner
(1) Der endgültige Gewinner ist der endgültige Käufer welcher die Sony PSP gewinnt.

(2) Gewonnen hat der Spieler, welcher am Tag 0:00:00 Uhr bis 23.59.59 Uhr geboten hat, insgesamt an diesem Tag nicht mehr wie 6 Käufer gekauft haben, und dessen Kauf die längste Zeit des Tages bis zum nächsten Käufer aufweist, oder er der einzige Käufer an jenem Tag ist.

§3. Verlierer
(1) Verloren haben alle, die an den Tagen gespielt haben, an denen sich mindestens 7 Käufer gefunden haben, oder an denen Tagen gespielt haben, an denen sich weniger wie 7 Käufer gefunden haben, aber mindestens ein Käufer längere Zeit im Sinne §2 (2) erwiesen hat.

(2) Wer verloren hat, der hat den Kaufpreis von 250.000 Losen (Spieleinsatz) verloren.

§4. Gewinn und Kontaktaufnahme
(1) Der Gewinn kann nur nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz versendet werden.

(2) Der Versand erfolgt auf Basis eines Einschreibens. Der Betreiber behält die Versandquittung als Beweis seiner Pflicht.

(3) Für Versandschäden kann der Betreiber nicht haftbar gemacht werden. Ebenso wird keine Garantie für eventuelle Folgeschäden auf den Gewinn geleistet. Es handelt sich jedoch um Neuware, und ist im original verpacktem Zustand.

(4) Der Betreiber informiert den Gewinner per E-Mail um die Versand Adresse einzufordern.

§5. Rechtsweg und Fehler
(1) Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist ausschließlich der Bezirk des Betreibers.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Betreiber verpflichtet sich nur zum Versand der Ware an den Gewinner.

(3) Bei Serverausfällen oder Ausfällen von Klamm.de haftet der Betreiber nicht, jedoch für sein eigenes verschulden bei Ausfällen schon. Kommt es zu einer technischen Betriebsablaufs Problem, kann der Webmaster alle Einsätze des Spieltages zurückerstatten, und das Spiel als ungültig behandeln. Dies gilt jedoch nicht für eigenes verschulden.

§6. Datenschutz
(1) Alle Teilnehmer werden an Hand der Klamm ID auf der Webseite veröffentlicht. GGf. können Teilnehmer auch auf anderen Webseiten wie das Klamm Forum etc. an Hand der Klamm ID veröffentlicht werden. Dies geschieht am Folgetag, durch den Screenshot des EF Betreiberkontos. Sollte sich ein solcher Nachweis aus diversen Gründen verzögern, so wird der Nachweis nachgereicht.

(2) Weitere Daten werden ohne ein Juristisches Urteil nicht herausgegeben.

§7. AGB Allgemein
(1) Sollten Teile oder Lücken der AGB nicht Rechtmässig anerkannt, so bleibt der Rest der AGB davon unberührt.

(2) Die AGB kann, wenn es dem Bedarf erweitert werden


Viel Spass!


EF-Screenschoot immer am Folgetag hier:
23.06.2006 0.00.00 Uhr - 23.59.59 Uhr (7 Käufer)

-------------------------------------------------------------------
Fragen zum Spiel:
-------------------------------------------------------------------

wenn ich jetzt z.B. eine PSP gewinne wie lange dauert das bis sie bei mir ist und darf ich dann nochmal mitmachen?
In Deutschland ca. 2-3 Werktage. Österreicht und Schweiz ca. 5- 7 Tage!

Ja jeder kann so oft mitmachen wie er Lust hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
??
sowas kenne ich von einer anderen Seite!
Geht der Betrag dann immer höher oder bleibt der bei 250k?
Gibt es irgendwann ein ende?

Achso : Die Seite kann nicht angezeigt werden.
 
Hallo der Betrag bleibt immer bei 250K. Das Ende findet sich, sobald ein Käufer 4 Stunden lang keinen Nachkäufer findet. So hat er wirklich die 250K für ne PSP gezhalt. Findet sich aber ein Nachkäufer, ist der Nachkäufer an der Reihe!

Wenn die Seite net will ver such mal hier mit (Link)
 
Sory ich mach mal kurz ein VPN Reboot am Server* kleiner Startfehler^^

Meld mich gleich wieder!
 
du hast etwas ganz wichtiges vergessen oder gar unterschlagen

nämlich, dass, wenn sich binnen 4 stunden jemand findet, der vorherige dennoch die 250k zahlt

das steht so leider oben nicht drin
 
wittis-web.de schrieb:
du hast etwas ganz wichtiges vergessen oder gar unterschlagen

nämlich, dass, wenn sich binnen 4 stunden jemand findet, der vorherige dennoch die 250k zahlt

das steht so leider oben nicht drin

Ja klar das ist eben das Spiel. 250K wird die PSP gekauft (Speileinsatz). Der Einsatz geht verloren, wenn aber sich ein neuer Käufer findet.

Ich hefte mal oben die AGB an.


Danke @wittis-web.de!

https://www.psp250k.de.vu sollte jetzt gehen.
 
Dogdo schrieb:
hmm und das soll wirklich funktionieren??? Und vorallem kein Haken an der sache??

100% kein Hacken! Absolut fair. Wenn du besipeilweise kaufst, zahlst du den Spieleinsatz von 250K Lose. Nun laufen die 4 Stunden für dich. Findet sich kein neuer Käufer geht die PSP an dich. Findet sich ein neuer Käufer, binnen dieser 4 Srunden, so hast du den Kaufpreis von 250K verloren und die 4 Stunden laufen erneut für den Käufer.

Das ist alles.

Prinzip. Kaufen und 4 Stunden lang keinen Nachkäufer haben bedeutet PSP für 250K Lose gekauft.
 
mydoys.de schrieb:
naja einen ganz kleinen :
du zahlst immer 250k egal ob du gewinnst oder nicht...


Eben daraus wird ja die PSP finanziert. Aber 250K kann man verkraften. Die PSP kostet einige hundert Mio Lose. Aber wie gesagt, das Spiel ist eigentlich einfach und Simpel.
 
ABC schrieb:
Teilnahmebedingung / AGB:

(2) Der Versand erfolgt auf Basis eines Einschreibens. Der Betreiber behält die Versandquittung als Beweis seiner Pflicht.

(3) Für Versandschäden kann der Betreiber nicht haftbar gemacht werden. Ebenso wird keine Garantie für eventuelle Folgeschäden auf den Gewinn geleistet. Es handelt sich jedoch um Neuware, und ist im original verpacktem Zustand.

§5. Rechtsweg und Fehler
(1) Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist ausschließlich der Bezirk des Betreibers.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Betreiber verpflichtet sich nur zum Versand der ware an den Gewinner.

(3) Bei Serverausfällen oder anderen technischen Problemen kann die Zeit des letzt möglichen Nachkaufs ggf. auch nachträglich zu gunsten des Betreibers nachgerechnet werden. In solchen Fällen zählt nur die Zeit, in der wirklich ein Nachkauf über das Öffentliche Internet möglich war. Für solche Schäden haftet der Betreiber nicht.

§7. AGB Allgemein
(1) Sollten Teile oder Lücken der AGB nicht Rechtmässig anerkannt, so bleibt der Rest der AGB davon unberührt.


so, in den obigen passagen stecken reichlich abmahngründe
du als veranstalter trägst die volle haftung, da es ein gewerbliches projekt ist
deine haftung für den versand erstreckt sich soweit, bis der käufer/gewinner die psp heile in seinen händen hält

danach tritt die 2 jährige gewährleistungspflicht in kraft

das mit den serverausfällen ist grenzwertig, weil man es dir so auslegen kann, dass du bei einem zu niedriegen preis zb eine nachtschleife laufen lässt, damit die seite nachts nicht erreichbar wäre, das scheibst du auf den server und schon geht der rechtmäßige gewinner leer aus

und die salvatorische klausel gibt es eigentlich nicht mehr, weil laut BGB bei einem vertrag die nichtigkeit einer klausel die gesamte AGB zunächst außer kraft setzt und die gesetzlichen vorschriften an stelle der agb treten, ausnahme, beide parteien würden erklären, dass die nichtige klausel rausfällt und der rest dann uneingeschränkt weiter gilt, dieses ist aber durch due klausel nicht automatisch, sondern bedarf dann im falle eines falles der expliziten zustimmung beider parteien

ein gerichtsstand kann nur zwischen kaufleuten, nicht aber von händler zum kunden, eingsetzt werden
 
Philnetz schrieb:
anders wär das aj sichher net finazierbar!!

lukasz melde dich bitte mal msn


das ist mir klar..
aber das wollte ich nur mal deutlich machen aber der Ad min der Webseite war schneller und hat es oben genau nochmal erklärt...
 
wittis-web.de schrieb:
so, in den obigen passagen stecken reichlich abmahngründe
du als veranstalter trägst die volle haftung, da es ein gewerbliches projekt ist
deine haftung für den versand erstreckt sich soweit, bis der käufer/gewinner die psp heile in seinen händen hält

danach tritt die 2 jährige gewährleistungspflicht in kraft

das mit den serverausfällen ist grenzwertig, weil man es dir so auslegen kann, dass du bei einem zu niedriegen preis zb eine nachtschleife laufen lässt, damit die seite nachts nicht erreichbar wäre, das scheibst du auf den server und schon geht der rechtmäßige gewinner leer aus

und die salvatorische klausel gibt es eigentlich nicht mehr, weil laut BGB bei einem vertrag die nichtigkeit einer klausel die gesamte AGB zunächst außer kraft setzt und die gesetzlichen vorschriften an stelle der agb treten, ausnahme, beide parteien würden erklären, dass die nichtige klausel rausfällt und der rest dann uneingeschränkt weiter gilt, dieses ist aber durch due klausel nicht automatisch, sondern bedarf dann im falle eines falles der expliziten zustimmung beider parteien

ein gerichtsstand kann nur zwischen kaufleuten, nicht aber von händler zum kunden, eingsetzt werden


Das ist klar, ich habe kein Problem mit einen Verlust auszustreichen. Nur ich habe eben das Problem, dass mein VPN sich ab und an mal aufhängt, wie eben gesehen. Ist nur ne 5 Mbit Leitung von Kabel BW. Das Passiert aber selten, da sich der Server alle 2 Stunden automatisch Rebootet. Aber hier geht es nicht um den Fall, dass ich jemanden dreist abziehe oder abzeiehn würde, sondern nur darum, dass wenn wirklich keiner nachbieten kann, das auch nicht fair wäre. Ausserdem wenn keiner Nachbieten kann ist das kein Vorteil für mich sondern nur für den des Gewinnern, und das wäre net fair gegen über den anderen.

Die Salvatorische Klausel klar.

Das mit dem Versand geht mit Quittung und Garantie vom Mediamarkt Reutlingen raus. Hier mein wörtliches - schriftliches Versprechen! Nur kann ich eben nichts für, wenn ´was mal mit der PSP ist, muss der Gewinner sich an die Media Märkte wenden.
 
eins vorweg, ich will dir nichts böses

aber:
du bist hier in einem gewerblichen projekt, trittst als zwischenhändler auf und bist demnach der letzte in der gewährleistungsfolge und musst von dir aus, ab dem tag des erhaltes beim kunden, die 2 jahre gewährleistung übernehmen, nicht media-markt

so sind die gesetze, derer du dich mal einlesen solltest, bevor du das projekt mit erheblichen mehrkosten in den sand setzt

denn die idee ist zwar nicht neu, aber gut
 
wittis-web.de schrieb:
eins vorweg, ich will dir nichts böses

aber:
du bist hier in einem gewerblichen projekt, trittst als zwischenhändler auf und bist demnach der letzte in der gewährleistungsfolge und musst von dir aus, ab dem tag des erhaltes beim kunden, die 2 jahre gewährleistung übernehmen, nicht media-markt

so sind die gesetze, derer du dich mal einlesen solltest, bevor du das projekt mit erheblichen mehrkosten in den sand setzt

denn die idee ist zwar nicht neu, aber gut

Klar binn ich dir net böse. Nur ist das ein Gewinnspiel kein Verkauf!
§1. Definition des Angebotes:
(1) Hierbei Handelt es sich um ein Kaufspiel, welches einem Gewinner die PSP von Sony für 250.000 Lose verkauft.

Deshalb. Binn aber der letzte der sich da gegen stellt wenn mal was sein sollte, kann ich schon einiges tun. Nur eben wenn der Gewinner in der Schweiz ist, dann die PSP auf meine Kosten 10-20 Mal (übertrieben) hin und her geht, das sind eben enorme Kosten.


Wenn man das Spiel sieht, ich trage schon das Risiko an mir. Anedere Betreiber nehmen erst die Lose ein, und spielen dann den Gewinn ein. Bei mir kann im schlimmsten Fall sein, ich zahle die PSP und nehme nur 250 K ein.

Ich finde das daher überaus fair. Und ich stelle mich nicht gegen, an der PSP zu helfen, wenn was wäre. Nur eben kann ich nicht die Versandkosten hin und her tragen. Das beim besten Willen nicht.

Aber wenns mal was sein sollte, und das mal hier bei uns in die Reperatur muss, dann ist da mal okay (Auge zu).
 
das problem ist doch, wenn das einer so liest, der zbb im multimedia bereich tätig ist, und damit aus der abmahngruppe stammt, und eien anwalt zur abmahnung beauftragt, verlierst du, musst zahlen und das nicht wenig

die gesetze sind da ganz eng, gerade was gewährleistung, mängelhaftung, etc angeht...

wie gesagt, die warnung hast du, was du nun draus machst, ist deine sache
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.